Tag 7 bis 9 des “Bangkok Shutdowns” - Situation eskalierte zu blutigen Attentaten.
Bangkok. Mittwoch, 22. Januar 2014. 18:00 Uhr Ortszeit. Auch wenn die deutschsprachige Presse vor Ort nun von einer bevorstehenden Anarchie munkelt, ist derzeit lediglich der Ausnahmezustand ausgerufen worden. Der provisorische Stellvertreter der ebenfalls provisorischen Premierministerin Yingluck Shinawatra gab das bekannt. Der destabilisierte Zustand der politischen Situation im Lande wird dadurch zwar nicht gefestigt, aber die Regierenden versprechen sich durch diese Maßnahme wohl ein rasches Ende der Proteste. Es wurden mehrere Handgranaten von Unbekannten auf protestierende Bürgergruppen geworfen. Dabei gab es viele Verletzte und Schwerverletzte sowie auch bereits einen Toten. Der Ausnahmezustand gilt zunächst temporär für zwei Monate und zwar ab dem heutigen Tag.
Wo gilt exakt dieser Ausnahmezustand?
Im gesamten Bereich der Stadt Bangkok und in Teilen der angrenzenden Provinzen Pathum Thani, Samut Prakan und Nonthaburi. Er kann jederzeit hinsichtlich des Geltungsbereiches ausgeweitet werden.
Was das für den Touristen bedeutet
Definierte Sperrgebiete können nun deklariert und Personen ohne juristische Formalitäten festgenommen werden. Passanten können dazu am Betreten von Bereichen gehindert werden. Es kann sogar zu Ausgangssperren kommen und die Ordnungshüter haben weitere Sonderrechte. Uniformiertes Militär kann die Polizei ergänzen, bzw. ersetzen.
Kann nun ein so genanntes Sonderkündigungsrecht bei gebuchten Reisen in Anspruch genommen werden?
Ja, wenn Sie bei einem Veranstalter in Deutschland eine gebuchte Reise nach Bangkok stornieren möchten, dann kann das kostenfrei für den Reisenden geschehen. Eine Rückvergütung bereits bezahlter Gelder ist damit einhergehend. Die Reise muss dazu überwiegend für das Gebiet gebucht sein, in welchem dieser Ausnahmezustand ausgerufen ist. Urlaubsinseln und Palmenstrände sowie das gesamte Hinterland, sind nicht hiervon natürlich nicht betroffen. Der Anspruch der Reisenden bezieht sich auf die unzumutbaren Gefahrenaspekte im Gebiet des Ausnahmezustandes. Ein Anspruch auf einen Schadensersatz wegen entgangenem Urlaubsspaß, läßt sich aber juristisch nicht daraus ableiten. Hier spielt nämlich „Höhere Gewalt“ eine Rolle.
Sollte ich meinen Thailand Urlaub denn kündigen?
Dazu besteht eigentlich keine Veranlassung. Das Wetter ist phänomenal gut und der Himmel blau. Wer den Raum Bangkok verlassen kann, der tut gut daran, sich prima auf seinen Thailand Urlaub zu konzentrieren und diesen zu genießen. Hier ist kein Bürgerkrieg am köcheln, es gibt nur Unstimmigkeiten innerhalb der Bevölkerung zu den anstehenden Wahlen. Es fielen vereinzelte Schüsse von Unbekannten auf Protestler und es wurden auch einige Handgranaten in Gruppen von friedlich demonstrierenden Bürgern geworfen. Es kam folglich zu einem Todesopfer und mehreren Dutzend verletzter Personen unter den Demonstranten. Alle Flughäfen, Busterminals und Bahnhöfe operieren normal. Banken, Shoppingzentren und Geschäfte sind weiterhin geöffnet. Lediglich im direkten Protestbereich befindliche Einkaufszentren, ändern nun möglicherweise ihre Öffnungszeiten oder schließen sogar komplett. Alle Festnetz- und auch Handyverbindungen funktionieren weiterhin ungestört. „Keine besonderen Vorkommnisse!“ berichten Heimkehrer, deren geplanter Urlaub sein Ende fand und welche aus Thailand zurückkehrten.
Wie ist denn die Stimmung im Land?
Außerhalb der Protestzonen bemerken die Bürger und Besucher fast nichts von den Unruhen. Natürlich sind alle besorgt und verfolgen im Fernsehen die erschreckenden Greueltaten der Attentäter auf die Demonstranten. Ängstliche Bangkokbürger nahmen sich frei und sind zu Familienbesuchen im Hinterland aufgebrochen, einige zusätzliche Strandliegen an den Badebeaches werden sicherlich auch von denen belegt. Im Norden ist es ungewöhnlich kühl für diese Jahreszeit, aber nicht unangenehm. Ab einer gedachten Linie von Koh Chang nach Hua Hin südlich, ist das Wetter supersonnig und herrlich warm.
Was geht denn jetzt in Thailand ab?
Das höchste Verfassungsgericht in Thailand wurde von der (vom König bestellten) Wahlkommision gebeten, eine Neuwahl an einem günstigeren (späteren) Zeitpunkt zu erlassen. Das komplizierte System königlicher Dekrete ist für Europäer nicht nachvollziehbar. Yingluck Shinawatra (Premierministerin) war bereits vor Wochen mit ihrem gesamten Kabinett zurückgetreten. Sie ordnete die Neuwahlen für den 2. Februar 2014 an. Bis zu dem Zeitpunkt möchte sie und ihr Kabinett das Amt als provisorische Regierung behalten. Die Demonstranten fordern Neuwahlen zu einem späteren Zeitpunkt nach vollzogener Wahlreform. Sie mögen die Straußenvogel- („Kopf in den Sand stecken“)-Politik und Hinhaltetaktik der Regierungspartei gar nicht. Die populistische Shinawatra-Regierungsform genießt in diesem Königreich zwar nach gewissen demokratischen Gesichtspunkten eine „Mehrheit“ der Wählerstimmen, die Mehrheit der Steuerzahler und viele gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer und gewerbliche Unternehmer aber, wollen ihr schönes Land nicht länger von Populisten für deren Zwecke ausgebeutet und ausverkauft sehen. Wählerstimmenkauf und Wahlbetrug spielte bisher bei Thaiwahlen eine vordergründige Schlüsselrolle. Die größte Oppositionspartei im Lande, die Demokraten um Abhisit, haben die Wahl am 2. Februar bereits vollumfänglich boykottiert und stellen nicht einen Kandidaten zur Wahl auf. Sie unterstützen die Bürgerproteste, welche die Wahlreformen fordern. Im Lager der Bürgerrechtler befinden sich auch große Anteile der Intellektuellen und gebildeten Bürger von Thailand.
Die weniger gebildete Landbevölkerung und Shinawatra-Anhänger ließen sich bisher von den Populisten mit dicken Paketen von Wahlversprechen und beispielsweise auch wenig ökonomischen Aufkäufen der Reisernten zu aufgeblähten Preisen begeistern.
Autor & Fotograf | Michael Schaller, Gründer von Thailand-Spezialisten.com ©
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