COVID-19-freies Gesundheitszertifikat für Reisende

Das COVID-19-freie Gesundheitszertifikat, auch COVID-19-Labortestergebnis genannt, ist ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie keine Symptome von COVID-19 haben und nach Thailand reisen können. Dieses Dokument ist für nicht-thailändische Reisende, die während der COVID-19-Pandemie in das Land einreisen möchten, obligatorisch.

COVID-19-freies Gesundheitszertifikat für Reisende
COVID-19-freies Gesundheitszertifikat für Reisende
  • Schon gewusst? Test & Go ist wieder im Spiel. Wir haben es Ihnen immer wieder gesagt: „Bitte nicht überhastet stornieren und abwarten. Wir kennen unsre Regierung. Wir leben in Thailand. Mehr dazu: Ab dem 1. Februar 2022 können Reisende wieder mit Test & Go ohne Quarantäne in Thailand reisen.

Worum geht es hier?

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist ein von einem Arzt ausgestelltes COVID-19-freies Gesundheitszeugnis für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen erforderlich, die nach Thailand einreisen möchten. Thailändische Passagiere müssen kein COVID-19-freies Gesundheitszeugnis haben.

 

Die Königlichen Thailändischen Botschaften und Konsulate weisen darauf hin, dass Sie ein „Ärztliches Attest oder COVID-19-Testergebnis mit einem Laborergebnis vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 nicht nachgewiesen wurde, unter Verwendung eines RT-PCR-Tests“, daher derzeit nur der negative Bericht von Der mittels RT-PCR durchgeführte COVID-19-Test wird akzeptiert. Die   rgebnisse von Antikörpertests, Serologietests oder Antigentests werden NICHT akzeptiert. Das COVID-19-Labortestergebniszertifikat muss von einer geeigneten medizinischen oder Testeinrichtung ausgestellt werden.

 

Die COVID-19-Negativbescheinigung muss innerhalb der letzten 72 Stunden vor Abflug ausgestellt werden. Wenn Sie mit dem Flug am 22. September 2021 reisen, muss Ihr COVID-19-freies Gesundheitszertifikat am 19., 20. oder 21. September 2021 „ausgestellt“ oder „gemeldet“ werden.COVID-19-freies Gesundheitszertifikat, auch COVID-19- 19 Labortestergebnis ist ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie keine Symptome von COVID-19 haben und nach Thailand reisen können. Dieses Dokument ist für nicht-thailändische Reisende, die während der COVID-19-Pandemie in das Land einreisen möchten, obligatorisch.

 

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist ein von einem Arzt ausgestelltes COVID-19-freies Gesundheitszeugnis für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen erforderlich, die nach Thailand einreisen möchten. Thailändische Passagiere müssen kein COVID-19-freies Gesundheitszeugnis haben.

 

Die Königlichen Thailändischen Botschaften und Konsulate weisen darauf hin, dass Sie ein „Ärztliches Attest oder COVID-19-Testergebnis mit einem Laborergebnis vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 nicht nachgewiesen wurde, unter Verwendung eines RT-PCR-Tests“, daher derzeit nur der negative Bericht von Der mittels RT-PCR durchgeführte COVID-19-Test wird akzeptiert.

Die Ergebnisse von Antikörpertests, Serologietests oder Antigentests werden NICHT akzeptiert.

Das COVID-19-Labortestergebniszertifikat muss von einer geeigneten medizinischen oder Testeinrichtung ausgestellt werden.

 

Die COVID-19-Negativbescheinigung muss innerhalb der letzten 72 Stunden vor Abflug ausgestellt werden. Wenn Sie mit dem Flug am 22. September 2021 reisen, muss Ihr COVID-19-freies Gesundheitszeugnis am 19., 20. oder 21. September 2021 „ausgestellt“ oder „gemeldet“ werden.Das COVID-19-freie Gesundheitszertifikat, auch COVID-19-Labortestergebnis genannt, ist ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie keine Symptome von COVID-19 haben und nach Thailand reisen können. Dieses Dokument ist für nicht-thailändische Reisende, die während der COVID-19-Pandemie in das Land einreisen möchten, obligatorisch.

 

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist ein von einem Arzt ausgestelltes COVID-19-freies Gesundheitszeugnis für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen erforderlich, die nach Thailand einreisen möchten. Thailändische Passagiere müssen kein COVID-19-freies Gesundheitszeugnis haben.

 

Die Königlichen Thailändischen Botschaften und Konsulate weisen darauf hin, dass Sie ein „Ärztliches Attest oder COVID-19-Testergebnis mit einem Laborergebnis vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 nicht nachgewiesen wurde, unter Verwendung eines RT-PCR-Tests“, daher derzeit nur der negative Bericht von Der mittels RT-PCR durchgeführte COVID-19-Test wird akzeptiert.

Die Ergebnisse von Antikörpertests, Serologietests oder Antigentests werden NICHT akzeptiert.

Das COVID-19-Labortestergebniszertifikat muss von einer geeigneten medizinischen oder Testeinrichtung ausgestellt werden.

 

Die COVID-19-Negativbescheinigung muss innerhalb der letzten 72 Stunden vor Abflug ausgestellt werden. Wenn Sie mit dem Flug am 22. September 2021 reisen, muss Ihr COVID-19-freies Gesundheitszertifikat am 19., 20. oder 21. September 2021 „ausgestellt“ oder „gemeldet“ werden.COVID-19-freies Gesundheitszertifikat, auch COVID-19- 19 Labortestergebnis ist ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie keine Symptome von COVID-19 haben und nach Thailand reisen können. Dieses Dokument ist für nicht-thailändische Reisende, die während der COVID-19-Pandemie in das Land einreisen möchten, obligatorisch.

 

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist ein von einem Arzt ausgestelltes COVID-19-freies Gesundheitszeugnis für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen erforderlich, die nach Thailand einreisen möchten. Thailändische Passagiere müssen kein COVID-19-freies Gesundheitszeugnis haben.

 

Die Königlichen Thailändischen Botschaften und Konsulate weisen darauf hin, dass Sie ein „Ärztliches Attest oder COVID-19-Testergebnis mit einem Laborergebnis vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 nicht nachgewiesen wurde, unter Verwendung eines RT-PCR-Tests“, daher derzeit nur der negative Bericht von Der mittels RT-PCR durchgeführte COVID-19-Test wird akzeptiert.

Die Ergebnisse von Antikörpertests, Serologietests oder Antigentests werden NICHT akzeptiert.

Das COVID-19-Labortestergebniszertifikat muss von einer geeigneten medizinischen oder Testeinrichtung ausgestellt werden.

 

Die COVID-19-Negativbescheinigung muss innerhalb der letzten 72 Stunden vor Abflug ausgestellt werden. Wenn Sie mit dem Flug am 22. September 2021 reisen, muss Ihr COVID-19-freies Gesundheitszeugnis am 19., 20. oder 21. September 2021 „ausgestellt“ oder „gemeldet“ werden.Das COVID-19-freie Gesundheitszertifikat, auch COVID-19-Labortestergebnis genannt, ist ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie keine Symptome von COVID-19 haben und nach Thailand reisen können. Dieses Dokument ist für nicht-thailändische Reisende, die während der COVID-19-Pandemie in das Land einreisen möchten, obligatorisch.

 

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist ein von einem Arzt ausgestelltes COVID-19-freies Gesundheitszeugnis für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen erforderlich, die nach Thailand einreisen möchten. Thailändische Passagiere müssen kein COVID-19-freies Gesundheitszeugnis haben.

 

Die Königlichen Thailändischen Botschaften und Konsulate weisen darauf hin, dass Sie ein „Ärztliches Attest oder COVID-19-Testergebnis mit einem Laborergebnis vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 nicht nachgewiesen wurde, unter Verwendung eines RT-PCR-Tests“, daher derzeit nur der negative Bericht von Der mittels RT-PCR durchgeführte COVID-19-Test wird akzeptiert.

 

Die Ergebnisse von Antikörpertests, Serologietests oder Antigentests werden NICHT akzeptiert.

Das COVID-19-Labortestergebniszertifikat muss von einer geeigneten medizinischen oder Testeinrichtung ausgestellt werden.

 

Die COVID-19-Negativbescheinigung muss innerhalb der letzten 72 Stunden vor Abflug ausgestellt werden. Wenn Sie mit dem Flug am 22. September 2021 reisen, muss Ihr COVID-19-freies Gesundheitszertifikat am 19., 20. oder 21. September 2021 „ausgestellt“ oder „gemeldet“ werden.COVID-19-freies Gesundheitszertifikat, auch COVID-19- 19 Labortestergebnis ist ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie keine Symptome von COVID-19 haben und nach Thailand reisen können. Dieses Dokument ist für nicht-thailändische Reisende, die während der COVID-19-Pandemie in das Land einreisen möchten, obligatorisch.

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist ein von einem Arzt ausgestelltes COVID-19-freies Gesundheitszeugnis für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen erforderlich, die nach Thailand einreisen möchten. Thailändische Passagiere müssen kein COVID-19-freies Gesundheitszeugnis haben.

Die Königlichen Thailändischen Botschaften und Konsulate weisen darauf hin, dass Sie ein „Ärztliches Attest oder COVID-19-Testergebnis mit einem Laborergebnis vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 nicht nachgewiesen wurde, unter Verwendung eines RT-PCR-Tests“, daher derzeit nur der negative Bericht von Der mittels RT-PCR durchgeführte COVID-19-Test wird akzeptiert.

Die Ergebnisse von Antikörpertests, Serologietests oder Antigentests werden NICHT akzeptiert.

Das COVID-19-Labortestergebniszertifikat muss von einer geeigneten medizinischen oder Testeinrichtung ausgestellt werden.

 

Die COVID-19-Negativbescheinigung muss innerhalb der letzten 72 Stunden vor Abflug ausgestellt werden. Wenn Sie mit dem Flug am 22. September 2021 reisen, muss Ihr COVID-19-freies Gesundheitszeugnis am 19., 20. oder 21. September 2021 „ausgestellt“ oder „gemeldet“ werden.Das COVID-19-freie Gesundheitszertifikat, auch COVID-19-Labortestergebnis genannt, ist ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie keine Symptome von COVID-19 haben und nach Thailand reisen können. Dieses Dokument ist für nicht-thailändische Reisende, die während der COVID-19-Pandemie in das Land einreisen möchten, obligatorisch.

 

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist ein von einem Arzt ausgestelltes COVID-19-freies Gesundheitszeugnis für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen erforderlich, die nach Thailand einreisen möchten. Thailändische Passagiere müssen kein COVID-19-freies Gesundheitszeugnis haben. Die Königlichen Thailändischen Botschaften und Konsulate weisen darauf hin, dass Sie ein „Ärztliches Attest oder COVID-19-Testergebnis mit einem Laborergebnis vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 nicht nachgewiesen wurde, unter Verwendung eines RT-PCR-Tests“, daher derzeit nur der negative Bericht von Der mittels RT-PCR durchgeführte COVID-19-Test wird akzeptiert.

Die Ergebnisse von Antikörpertests, Serologietests oder Antigentests werden NICHT akzeptiert.

Das COVID-19-Labortestergebniszertifikat muss von einer geeigneten medizinischen oder Testeinrichtung ausgestellt werden.

 

Die COVID-19-Negativbescheinigung muss innerhalb der letzten 72 Stunden vor Abflug ausgestellt werden. Wenn Sie mit dem Flug am 22. September 2021 reisen, muss Ihr COVID-19-freies Gesundheitszertifikat am 19., 20. oder 21. September 2021 „ausgestellt“ oder „gemeldet“  werden. COVID-19-freies Gesundheitszertifikat, auch COVID-19- 19 Labortestergebnis ist ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie keine Symptome von COVID-19 haben und nach Thailand reisen können. Dieses Dokument ist für nicht-thailändische Reisende, die während der COVID-19-Pandemie in das Land einreisen möchten, obligatorisch.

 

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist ein von einem Arzt ausgestelltes COVID-19-freies Gesundheitszeugnis für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen erforderlich, die nach Thailand einreisen möchten. Thailändische Passagiere müssen kein COVID-19-freies Gesundheitszeugnis haben.

 

Die Königlichen Thailändischen Botschaften und Konsulate weisen darauf hin, dass Sie ein „Ärztliches Attest oder COVID-19-Testergebnis mit einem Laborergebnis vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 nicht nachgewiesen wurde, unter Verwendung eines RT-PCR-Tests“, daher derzeit nur der negative Bericht von Der mittels RT-PCR durchgeführte COVID-19-Test wird akzeptiert. Die Ergebnisse von Antikörpertests, Serologietests oder Antigentests werden NICHT akzeptiert.

Das COVID-19-Labortestergebniszertifikat muss von einer geeigneten medizinischen oder Testeinrichtung ausgestellt werden.

 

Die COVID-19-Negativbescheinigung muss innerhalb der letzten 72 Stunden vor Abflug ausgestellt werden. Wenn Sie mit dem Flug am 22. September 2021 reisen, muss Ihr COVID-19-freies Gesundheitszeugnis am 19., 20. oder 21. September 2021 „ausgestellt“ oder „gemeldet“ werden

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