Steuergesetz ab 2024 für Ausländer in Thailand lebend neue Steuergesetze ab 2024 in Thailand: eine Einordnung
Die Änderung im Steuergesetz, die auch in Thailand lebende Ausländer betrifft, lässt sich mit einem Satz beschreiben und wirft dennoch viele Fragen auf: Die ab Januar 2024 geltende Steuerreform verpflichtet Personen, die sich in einem Jahr länger als 180 Tage in Thailand aufhalten, auf ihre ausländischen Einkünfte, die sie nach Thailand transferieren, Steuern zu zahlen.
Vorab:
Ob Rentner oder digitale Nomaden, diese Gesetzesänderung betrifft jeden, der sich länger als ein halbes Jahr in Thailand aufhält. Von dieser Änderung sind übrigens auch Thais betroffen, die im Ausland Geld verdienen, aber die meiste Zeit des Jahres in Thailand wohnen. Hier möchten wir einige der dringendsten Fragen klären. Immer unter dem Vorbehalt, dass sich bereits in der nächsten Woche etwas daran ändern kann. Wer schon eine Weile in Thailand lebt, kennt das von diversen Gesetzen und Vorschriften aus anderen Ministerien. Auch werden viele nach den ersten Informationen noch weitere Fragen zu ihrer individuellen Situation haben. Diese sollten auf jeden Fall professionell mit einer Steuer- oder Rechtsberatung abgeklärt werden. Fragen dazu in irgendwelchen Expat-Foren oder Facebook Gruppen zu stellen, mag vielleicht unterhaltsam sein, ist aber größtenteils unseriös und kann einem im schlimmsten Fall noch mehr Sorgen bereiten.
Bisher galt:
Nach bisherigem Steuergesetz musste ausländisches Einkommen ebenfalls versteuert werden. Allerdings nur dann, wenn man es im selben Jahr nach Thailand überwies, in welchem es auch erwirtschaftet wurde. In der Umsetzung haben die meisten Expats jedoch kaum etwas davon mitbekommen. Eine geregelte Durchführung und Kontrolle dieser Steuergesetze in der Fläche fand nicht statt.
Ab jetzt gilt:
Ab dem Steuerjahr 2024 ist jeder, der länger als 180 Tage in Thailand lebt, über Einkünfte (auch Renten, Dividenden, etc.) aus dem Ausland verfügt und nach Thailand transferiert, in Thailand steuerpflichtig. Das gilt nur für steuerpflichtige Einkünfte, die ab dem 1. Januar 2024 erzielt wurden. Das heißt, frühestens im Januar 2025 besteht Handlungsbedarf. 2024 ist das erste Steuerjahr. Als Steuerresident wird eine Person bezeichnet, die in einem Steuerjahr 180 Tage oder länger in Thailand lebt. Auslandseinkünfte, die nicht nach Thailand überwiesen werden, bleiben in Thailand steuerfrei. Genauso können Einkünfte, die bereits im Ausland versteuert wurden, eventuell steuerfrei nach Thailand überwiesen werden. Hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das Thailand mit 61 Ländern, darunter sind Deutschland, Schweiz und Österreich, abgeschlossen hat. Steuern fallen ab einer Summe von 150.000 THB/Jahr an. Der niedrigste Satz liegt bei fünf Prozent.
der höchste bei 35 Prozent ab fünf Millionen THB/Jahr. In der Mitte liegt, mit 15 Prozent Steuersatz, wer monatlich etwa 60.000 THB (ca. 1.500 EUR) überweist und im Jahr auf 720.000 THB kommt. Das betrifft sämtliche Einkünfte, wie Renten, Dividenden, Zinsen sowie Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit.
Gibt es Ausnahmen?
Kein Gesetz ohne Ausnahmen:
- Wer über ein Langzeitaufenthaltsvisum (LTR-Visum) verfügt, ein Mindesteinkommen von rund 80.000 Dollar nachweist oder 250.000 Dollar in Thailand investiert hat, ist von der Einkommensteuerpflicht befreit.
- Geld von einem Sparguthaben kann steuerfrei nach Thailand transferiert werden.
- 61 Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Thailand. Einfach interpretiert heißt das, dass Einkünfte die bereits im Ausland besteuert wurden, nicht noch einmal in Thailand versteuert werden müssen. In diesem Abkommen gibt es jedoch viele Details, die bilateral mit den jeweiligen Ländern ausgehandelt wurden. Daraus geht dann auch hervor, welches Land in welchem Fall die Steuern zuerst erheben darf und ob das andere Land Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat. Es ist daher ratsam, sich gegebenenfalls das Abkommen, vielleicht zusammen mit einer Fachkraft, genau anzusehen.
- Wie in Deutschland, besteht auch in Thailand die Möglichkeit Steuerabzüge, z. B. durch Werbung, Ausbildung, Reisen, etc., geltend zu machen
Müssen sog. Digitale Nomaden auch in Thailand Steuern zahlen?
Haben den großen Vorteil, dass sie flexibel in Bezug auf ihren Wohnsitz sind, zumindest lässt das die Assoziation mit dem Begriff "Nomaden" vermuten. So dürfte es für sie kein Problem sein, insgesamt lediglich 179 Tage lang in Thailand zu verweilen. Schließlich haben auch die Nachbarländer, wie Malaysia, Vietnam und Indonesien attraktive und lebenswerte Regionen zu bieten. Wer gern in Thailand bleiben möchte, muss sich wohl oder übel näher mit diesem Thema auseinandersetzen. Wer gutes Geld verdient, wird kein Problem haben, gemäß den anfallenden Steuersätzen zwischen fünf und 35% besteuert zu werden. Natürlich ist es auch 2024 noch möglich das Steuerthema durch einen frühzeitigen Geldtransfer oder durch eine aktive Reisetätigkeit aufzuschieben.
Renten und Pensionen
Auf alle Arten von Renten, die aus dem Ausland nach Thailand ab 2024 überwiesen wird, fallen 2025 Steuern an. Hierzu lohnt sich ein detaillierter Blick auf das Doppelbesteuerungsabkommen des jeweiligen Landes mit Thailand.
Noch zu klären:
Ein ganz großes Fragezeichen steht bei alledem noch im Raum: Wie wird Thailand das in der Praxis durchsetzen? Bekommt jeder Ausländer, der länger als 180 Tage im Land verweilt, eine Steueridentifikationsnummer verpasst? Wenn ja, wie und wann? Wie werden die Überweisungen kontrolliert? Was passiert mit ausländischem Geld, welches in Thailand am ATM abgehoben oder bar eingeführt wird? Wie unterscheidet man von außen, ob es sich um Einkünfte oder Ersparnisse handelt?
Fazit einer hier lebende Frau ( seit 12 Jahren)
Zu dieser Steuerreform gibt es viele Unklarheiten, besonders darüber, wie sie in der Praxis umzusetzen ist. Experten schätzen, dass es noch lange dauern kann, bis der Ablauf und die Kontrolle fit für den Echtbetrieb sind. Dennoch ist es ratsam, dieses Thema im Hinterkopf zu behalten und wachsam zu sein, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt. Wie in der guten alten Nachbarschaft, kreisen auch in Steuer-Fachkreisen jede Menge Meinungen und Gerüchte. Unter anderem wird da gemunkelt, dass besonders das (steuer)freie Leben der digitalen Nomaden ein Dorn im Auge des Fiskus sei. Das soll letztendlich den entscheidenden Anstoß dazu gegeben haben, dem durch eine Steuerreform Einhalt zu gebieten.
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