Reisedokumente für den Thailand Urlaub

Für jeden Aufenthalt die passende Genehmigung - Ihre Optionen in Thailand.

Thailand ist ein unkompliziertes Reiseland, welches in Bezug auf Reisedokumente an reguläre Urlauber andere Anforderungen stellt als an Langzeitreisende oder Menschen, die permanent im Königreich leben möchten. Wenn Sie sich maximal 30 Tage in Thailand aufhalten wollen, brauchen Sie kein Visum bei einer Botschaft in Deutschland zu beantragen. Sie erhalten ein sogenanntes "Visa on Arrival" bei der Ankunft in Bangkok oder Phuket. Der folgende Beitrag beschreibt auch die erforderlichen Formalitäten bei längeren Aufenthalten.

Reisedokumente Thailand
Reisedokumente für den Thailand-Urlaub

Reisedokumente für kurzfristigen Aufenthalt in Thailand

Bei der Einreise ins Königreich ist in jedem Fall ein gültiger Reisepass erforderlich, der bei der Ankunft noch mindestens sechs Monate rechtskräftig sein muss. Wenn Sie aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen, brauchen Sie bei Urlaubsaufenthalten von bis zu 30 Tagen nicht mehr bei einer thailändischen Botschaft zwecks Visum vorsprechen. Denn dieses wird Ihnen bei der Ankunft in Phuket oder Bangkok von Einreisebeamten gebührenfrei erteilt. Diese zeitlich limitierte Aufenthaltsgenehmigung kann seit Sommer 2014 einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden. Hierfür sind allerdings Gebühren in Höhe von 1900 Baht an die Immigration vor Ort zu entrichten.

Sie sollten wissen, dass bereits bei der Ausreise aus Deutschland ein gültiges Rückflugticket oder entsprechende Flugscheine zur Weiterreise vorgelegt werden müssen. Gleiches gilt bei der Ankunft in Thailand und insbesondere bei einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Sollten Sie einen über 30 Tage hinausgehenden Aufenthalt im Königreich planen, ist ein Visumsantrag bei einer thailändischen Botschaft in Deutschland erforderlich. Die in der Vergangenheit oft genutzten Visaruns zur nächsten Grenze sind nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Längere Aufenthalte mit Touristenvisum

Wenn Sie beispielsweise die in Europa kalte Jahreszeit in Thailand verbringen möchten, können Sie dies mit einem sogenannten Touristenvisum. Das erhalten Sie bei Vorsprache in einer thailändischen Botschaft in der Bundesrepublik, bevor Sie abreisen. In der Regel benötigen Botschaften oder Konsulate zwei bis drei Tage für die Ausstellung, Sie sollten daher rechtzeitig vor der Abreise vorstellig werden. Seitens der Kosten verfahren die Thais recht unterschiedlich, manchmal wird eine geringe Gebühr erhoben und in anderen Zeiten ist das Visum kostenlos erhältlich. 

In der Regel hat ein Touristenvisum mittlerweile sechs Monate Gültigkeit und kann innerhalb des Zeitrahmens bis zu drei Einreisen erlauben. Bitte verwechseln Sie die Gültigkeitsdauer nicht mit der Länge des Ihnen gewährten Aufenthalts. Für diese ist der Tag der Einreise maßgeblich und der Einreisestempel begrenzt den Langzeiturlaub zunächst auf 60 Tage. Sie können diese zwei Monate einmalig um weitere 30 Tage bei der örtlichen Immigration verlängern, die Verlängerung kostet ebenfalls 1.900 Baht. 

Seit Mitte November ist das Touristenvisum mit 180 Tagen Gültigkeit und multiplen Wiedereinreisen Standard. Dieses erlaubt pro Einreise einen Aufenthalt von maximal 60 Tagen und erfordert danach eine einmalige Verlängerung um 30 Tage, nach der eine kurze Ausreise erforderlich wird. Sie können mit diesem Visum maximal 210 Tage in Thailand bleiben, allerdings muss Ihre letzte Einreise innerhalb der Gültigkeitsdauer von 180 Tagen liegen. Hört sich kompliziert an, ist aber ganz einfach und kann so ablaufen:

  • Bei der ersten Einreise erhalten Sie 60 Tage.
  • Die verlängern Sie bei der Immigration um 30 Tage.
  • Danach zweite Einreise mit wieder 60 Tagen.
  • Auch die dritte Ankunft bringt Ihnen 60 Tage mehr.
  • Bei exaktem Timing sind also Aufenthalte bis zu 210 Tagen mit einem Touristenvisum möglich.

Wenn Sie das Visum überziehen, müssen Sie bei der Ausreise pro Tag 500 Bath für den Overstay in Thailand bezahlen und bekommen einen entsprechenden Vermerk in den Pass gestempelt.

Das Non Immigrant Visum

Diese Art der Aufenthaltsgenehmigung erlaubt normal Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Einreise und kann, unter bestimmten Voraussetzungen bei der Immigration vor Ort auf maximal ein Jahr verlängert werden. Ein Non Immigrant Visum ist für Rentner, für mit einer Thai verheiratete Menschen und für Leute, die im Königreich unternehmerisch tätig werden eine sinnvolle Option. Die Verlängerung auf ein Jahr geschieht in Thailand und setzt für jede Gruppe die Vorlage verschiedener Dokumente voraus. Planen Sie eine vollständige Übersiedlung nach Thailand, müssen Sie sich zudem an Ihrem bisherigen Wohnort abmelden und die Bestätigung zur Anmeldung bei der deutschen Botschaft in Bangkok vorlegen.


Als Rentner sollten Sie mehr als 50 Jahre alt sein, entweder mindestens 800.000 Baht auf einer thailändischen Bank deponieren oder einen Rentennachweis von etwa 65.000 Baht pro Monat vorweisen. Sie müssen dann nicht mehr auf Visarungehen und wiederholen den Vorgang nach einem Jahr zu gleichen Bedingungen.


Wenn Sie legal mit einer Thai verheiratet sind, können Sie Ihr Non Immigrant Visum ebenfalls auf ein Jahr verlängern. Sie benötigen seit 2008 dazu einen Einkommensnachweis über gemeinsame 80.000 Baht oder alternativ 800.000 Baht auf einem thailändischen Konto. Zudem müssen Sie das Antragsformular TM7 ausfüllen und zusammen mit Passkopie, Heiratspapierenund Einkommensnachweis einreichen.


Als Unternehmer erhalten Sie ebenfalls ein Non Immigrant Visum, welches Sie mit Vorlage Ihrer gesamten Firmenunterlagenin Verbindung mit Einkommensnachweisen auf ein Jahr verlängern können. Sie müssen hierbei die Wichtigkeit Ihres Unternehmens nachweisen und darstellen, dass Ihre Tätigkeit nicht von einem Einheimischen geleistet werden kann.


Sie sehen also, dass Sie verschiedene Möglichkeiten zur Aufenthaltsverlängerung haben, und sollten unbedingt davon Gebrauch machen. Denn Overstay ist in Thailand kein Kavaliersdelikt mehr und zieht Abschiebehaft sowie Ausweisung nach sich.

 

Nützliche sowie weiterführende Links: