Wenn man seinen Urlaub in Thailand plant, stellt sich natürlich auch unter anderem die Frage, ob man denn ein Visum für Thailand benötigt. Und für das Königreich gilt dabei: kommt drauf an. Der „Otto-Normal-Urlauber“, der seine zwei Wochen Winterurlaub in Thailand verbringen möchte, braucht sich keine großen Gedanken zu machen, denn dann reicht es vollkommen aus, wenn der Reisepass eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten ausweist.
Doch was ist mit Langzeit-Urlaubern, Asien-Touristen, die auch die Nachbarländer besuchen wollen oder gar Geschäftsleuten? Die Visa-Bestimmungen in Thailand sind fast so undurchschaubar wie das Dickicht im Dschungel – aber hier finden Sie einen Überblick über alle Visa-Typen, Besonderheiten und wichtige Adressen.
Überblick der Visa-Möglichkeiten:
1) Die Einreise ohne Visum
2) Touristenvisum (60 – 180 Tage)
3) Non-Immigrant Visum
3a) Non-Immigrant Visum ED
3b) Non-Immigrant Visum B
3c) Non-Immigrant Visum O
3d) Non-Immigrant Visum M & F
3e) Re Entry Permit
3f) Meldepflicht
4) Visarun
5) Strafen für Overstay
6) Thailändische Botschaft und Konsulate in Deutschland
7) Das STV-Visum
Will man einfach nur einen „ganz unaufgeregten“ Urlaub in Thailand verbringen und nach zwei bis drei Wochen wieder zurückfliegen, braucht man sich keine großartigen Gedanken um ein Visum zu machen. Thailand bietet den Bürgern von 41 verschiedenen Staaten, mit denen sie diplomatische Beziehungen pflegen (darunter natürlich auch Deutschland, Österreich und die Schweiz) die Möglichkeit, sich einfach bei der Einreise einen Stempel zu holen. Dieser erlaubt den Besuchern Thailands, sich 30 Tage lang im Land aufzuhalten.
Seit 2014 darf man diese Aufenthaltsgenehmigung in einem der vielen Immigration Bureaus um 30 Tage verlängern und nicht mehr, wie bis dahin, beliebig oft. Die Verlängerung kostet 1.900 Baht und man muss sowohl ein Rückflugticket, als auch eine Hotelbuchung vorlegen können und zudem über 20.000 Baht verfügen, die den Lebensunterhalt während des Aufenthaltes sicher stellen sollen.
Die sog. Visa-Runs, mit denen man den Aufenthalt früher beliebig oft verlängern konnte, sind damit passé – und können einen teuer zu stehen kommen!
Wenn man schon zu Beginn der Reiseplanungen weiß, dass man länger als 30 Tage in Thailand bleiben und zudem vielleicht sogar die Nachbarländer besuchen möchte, kann man sich in den thailändischen Konsulaten oder der Botschaft ein Touristenvisum für 180 Tage mit 3 Einreisen ausstellen lassen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 90,- Euro.
Allerdings bedeutet das nicht (!), dass man auch die kompletten 180 Tage in Thailand verbringen kann, sondern vor Ablauf von jeweils 60 Tagen einen Visarun – also eine kurze Grenzüberschreitung z. B. nach Laos, Myanmar oder Kambodscha – unternehmen muss, um einen neuen Stempel in den Pass zu kriegen. Auch das Touristenvisum (TR) kann man einmalig in Thailand für 1.900 Baht verlängern lassen – so kommt man insgesamt auf 210 Tage Aufenthaltserlaubnis in Thailand, muss aber zweimal eine Aus- &-Wiedereinreise in Kauf nehmen.
Die Thailänder nehmen es mit den Fristen dabei sehr genau. Verkalkuliert man sich also und überzieht das Visum „nur für ein paar Tage“, kann das schon recht teuer werden. Pro Tag muss man 500,- Baht Strafe zahlen, hat man das Geld dafür nicht (oder kann es nicht auf die Schnelle beschaffen), landet man im Gefängnis.
Reicht das Touristenvisum mit seinen maximal 210 Tagen nicht aus, benötigt man ein Non-Immigrant Visum. Und hier wird es erst richtig lustig, denn davon gibt es einige verschiedene Ausführungen, die man nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragen kann. Mit einem Non-Immigrant-Visum kann man bis zu 450 Tage in Thailand bleiben, allerdings – mal wieder – nicht am Stück. Bringen wir ein wenig Licht ins Dunkel:
3a) Das Non-Immigrant Visum ED
Das “Educational” Visa wird nur an Studenten und Schüler ausgestellt und berechtig zu einem Aufenthalt in Thailand von bis zu 12 Monaten. Dafür muss man sich allerdings in einer akkreditierten Schule (z.B. CTLS Language School) anmelden und die Hälfte der Studiengebühren im Voraus bezahlen. Die Schule übernimmt dann die Beantragung des Visums bei den Behörden. Mit einem ED Visum muss man nicht, wie sonst, alle drei Monate das Land verlassen, allerdings fallen dadurch die Gänge zum Immigration Bureau nicht aus. Denn auch das Non-Immigrant Visum als Schüler / Student erfordert eine Verlängerung, und zwar jedes Mal für den Preis von 1.900,- Baht. Bleibt man also ein Jahr, kostet alleine das Visum schon 7.600,- Baht, zusätzlich dazu kommen natürlich noch Lebenshaltungskosten und die Gebühren für die Schule oder den Sprachkurs.
Worauf man achten sollte: die thailändischen Behörden sind mittlerweile dazu übergegangen, in manchen Gegenden zu überprüfen, ob man auch tatsächlich an der angegebenen Schule / Uni anwesend ist. Schwindeleien, um länger in Thailand bleiben zu können, sind also nicht zu empfehlen, denn auch hier fallen die Strafen empfindlich unangenehm aus.
3b) Das Non-Immigrant Visum B
Das „B“ steht in diesem Fall für „Business“ – hierbei handelt es sich also um ein Geschäftsvisum für all diejenigen, die in Thailand arbeiten oder ein Geschäft gründen möchten. Das B-Visum muss man in Deutschland beantragen und dabei glaubhaft versichern können, dass man plant, ein Geschäft oder Unternehmen im Königreich zu gründen. Dabei können zum Beispiel ein Businessplan helfen und auch eine Bankauskunft, die Einblick in die Liquidität gibt, ist nützlich. Wer in Thailand arbeiten möchte, muss eine Bescheinigung des neuen, thailändischen Arbeitgebers vorlegen können, in der zudem erläutert wird, warum gerade man selbst diesen Job ausfüllen kann und nicht etwa ein Thailänder.
Im gleichen Zug muss der Arbeitgeber (!) sich um eine Arbeitserlaubnis kümmern. Diese wird nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt und wer trotzdem ohne dieses blaue Büchlein arbeiten sollte, riskiert Haftstrafen, hohe Strafgebühren und die Ausweisung.
Das B-Visum gibt es in zwei Versionen: einmal mit 3 Monaten Aufenthaltsdauer und einmal mit einer Dauer von bis zu einem Jahr bei multiplen Einreisen. Danach muss das Business-Visum erneut in Deutschland beantragt werden.
Allerdings gibt es für Firmeninhaber die Möglichkeit, das Visum um ein Jahr verlängern zu lassen, wenn sie bereits eine Firma betreiben und sämtliche Geschäftsunterlagen (Bilanzen, Kapitalnachweis, Nachweis über die Anzahl thailändischer Mitarbeiter) und zudem noch ein monatliches Einkommen von mindestens 50.000,- Baht und die Wichtigkeit im Betrieb nachweisen können.
3c) Das Non-Immigrant Visum O
Thailand ist gerade für Rentner ein beliebtes Auswanderungsziel geworden. Die Lebenshaltungskosten sind günstig, in den Touristenzentrum gibt es eine medizinische Versorgung, die es durchaus mit Deutschland aufnehmen kann und das Wetter ist auch nicht zu verachten. Als Rentner, aber auch als Ehepartner einer Thailänderin / eines Thailänders kann man das „O“ Visum beantragen, welches allerdings in sich selbst noch mal geteilt ist:
3d) Die Non-Immigrant Visa M & F
Wer für Film und Fernsehen tätig ist und zum Beispiel Filmaufnahmen in Thailand machen möchte, muss ein M-Visum beantragen. Voraussetzung dafür ist allerding die Akkreditierung als Presse.
Und wer als formeller Gast – zum Beispiel zu Regierungsfeierlichkeiten - eingeladen wird (was uns Normalsterblichen wohl eher nicht passiert), der bekommt von der thailändischen Regierung automatisch das F-Visum ausgestellt.
3e) Re Entry Permit (Wiedereinreiseerlaubnis)
Hat man eines der begehrten Jahresvisa ergattert oder das Non-Immigrant O-Visum um ein Jahr verlängert, sollte man vor einer Ausreise unbedingt vorher im Immigrant Bureau eine sogenannte Re Entry Permit beantragen. Diese kostet 1.000,- Baht für eine einmalige und 3.800,- Baht für mehrmalige Aus- und Wiedereinreisen.
Verfügt man nicht über eine solche Wiedereinreiseerlaubnis, wird der nächste Stempel im Pass nur über einen Zeitraum von 30 Tagen ausgestellt, auch wenn das eigentliche Jahresvisum noch viel länger gültig gewesen wäre!
3f) Die Meldepflicht in Thailand für Ausländer
Reist man mit einem der Non Immigrant Visa nach Thailand und wohnt privat oder im Hotel, ist man innerhalb von 24 Stunden meldepflichtig. In Hotels wird dies normalerweise vom Personal übernommen, wohnt man allerdings zum Beispiel zur Miete, sollte man sich zumindest vergewissern, dass der Vermieter die Meldung übernimmt. Wenn nicht, lieber selbst ins Immigration Bureau gehen und die Meldung selbst vornehmen.
Auch wer plant, länger als 90 Tage in Thailand zu verweilen, muss sich unbedingt bei der Immigrationsbehörde melden.
Wer häufiger nach Thailand reisen, oder gar einen längeren Zeitraum im Königreich verbringen möchte, der steht mit den Touristenvisas oft vor einem lästigen Prozedere. Visa-Runs oder ständige Besuche bei den Einwanderungsbehörden können den Spaß am Reisen verderben – nicht so mit der Thai Elite Card. Dieses kostenpflichtige Angebot der thailändischen Regierung ist eine besondere Möglichkeit, mehrmals nach Thailand einzureisen und das mit einer Visumsdauer von mindestens fünf Jahren! Hier erfahren Sie mehr…
Visaruns sind ein beliebter Weg, die Limits der jeweiligen Aufenthaltsgenehmigung auszureizen, denn durch sie verlängert sich das Visum nochmals um eine bestimmte Dauer (von 15 Tagen bis hin zu einem Jahr, je nach Visa-Art). Doch wie läuft das ab?
Visaruns in Thailand haben sich zu einem eigenen, sehr profitablen Geschäft für findige Thailänder entwickelt. In fast allen Urlaubsorten werden Visarun-Touren angeboten, bei denen man für knapp 2.000,- Baht eingesammelt wird. Im klimatisierten Bus, versorgt mit Snacks und Musik, fährt man gemeinsam mit anderen Touristen zur nächstgelegenen Grenze, verlässt Thailand auf der einen Seite, läuft einmal um das Grenzgebäude herum, verlässt das Nachbarland erneut, bekommt den neuen Stempel in den Pass und fertig. Das ganze dauert etwa einen Tag und schon kann man sich über den verlängerten Aufenthalt in Thailand freuen.
Durch die Visaruns kann man zwar seinen Aufenthalt im thailändischen Königreich trickreich verlängern, aber überzieht man die Gastfreundschaft der Thai, werden sie böse. Und zwar mächtig böse. Ist man nur einen Tag drüber, drücken die meisten Grenzbeamten nochmal ein Auge zu, aber schon ab dem zweiten Tag Overstay werden pro Tag 500,- Baht fällig. Zudem läuft man Gefahr, ausgewiesen zu werden und im schlimmsten Fall, sollte man die Strafzahlung nicht stemmen können, landet man in thailändischen Gefängnissen (und die sind weder für ihren Komfort noch für gute hygienische Zustände bekannt).
Wenn man mal nicht vom Schlimmsten ausgeht, so kann ein Overstay, bei dem man erwischt wird, immer noch zu einem kleinen, aber durchaus bedeutsamen Stempel im Pass führen. Der wiederum bewirkt, dass man beim nächsten Visa-Antrag für Thailand garantiert dreimal durchleuchtet wird – wenn man überhaupt noch ein Visum ausgestellt bekommt.
Deshalb sollte man sich immer genau merken, wann das Visum abläuft und ggf. im Smartphone eine Erinnerung hinterlegen, die einen rechtzeitig daran erinnert, das Visum zu verlängern oder einen Visarun in Angriff zu nehmen.
Wichtiger Hinweis: Eine Verlängerung des thailändischen Visums darf keinesfalls
durch ein Reisebüro oder sonstige „Organisationen“ vorgenommen werden. Ein Visum darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Travel agencies
etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des Öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen >overstay< sondern auch wegen gefälschter Visa
führt. Weitere Informationen
zu "Overstay" und
Visabestimmungen für Thailand
Grundsätzlich gilt: bis auf das Jahresvisum für Rentner und Ehepartner thailändischer Staatsbürger, welches man nur in der Botschaft in Berlin bekommt, sollte man Visa in den Konsulaten beantragen. In Deutschland gibt es neben der Botschaft noch 6 Honorarkonsulate in Deutschland.
Nützliche sowie weiterführende Links: